Weltanschauliches Sonderrecht gibt es eigentlich nur in Diktaturen, aber leider auch in der Bundesrepublik Deutschland. Ein krasses Beispiel dafür ist die von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante Strafnorm gegen Feindeslisten politischer Gegner, bei denen Antifa und Linksextremisten jetzt von jeder Strafverfolgung ausgeschlossen werden sollen.
Tyrannisierung Andersdenkender
Zwar wurde im August 2017, als linksextremistische Gewalt nach den schweren Krawallen am Rande des Hamburger G20-Gipfels für kurze Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit rückte, das Portal Indymedia Linksunten verboten. Es folgte ein gigantischer Aufschrei der Empörung der gesamten Linken – und die Weiterführung der Tyrannisierung politischer Gegner durch das Portal Indymedia, das weiter an der Veröffentlichung personenbezogener Daten festhält.
Folgen hat das bislang alles für die Verantwortlichen überhaupt keine, außer dass Indymedia seit dem Sommer vergangenen Jahres als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Diese Reaktion des Staates ist schlicht und einfach lächerlich, denn wenn es ein ähnliches Denunziationsprojekt auf der politisch rechten Seite geben würde, dann wären die Verantwortlichen schon längst als kriminelle oder sogar terroristische Vereinigung eingestuft und mit dem Hubschrauber zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe transportiert worden.
Kein „Outing“ mehr – das geht ja gar nicht
Als die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht Anfang Februar dieses Jahres das Vorhaben der Schaffung eines neuen Paragrafen 126a im Strafgesetzbuch ankündigte, nach dem das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit hohen Geldstrafen geahndet werden sollte, brach sofort Unruhe in linksextremistischen Kreisen aus, schließlich wäre man selbst am Ende ja am stärksten von so einer Strafrechtsverschärfung betroffen. Schon am 9. Februar begann deshalb umgehend die linke Gegenoffensive. Christian Rath stellte in der Taz besorgt fest: weiter
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