Wie die dem Corona-Ausschuss nahestehenden 2020News mitteilen, hat der 20. Zivilsenat – Senat für Familiensachen – des OLG Karlsruhe entschieden, dass bei dem Hinweis auf eine Kindeswohl-Gefährdung (§ 1666 BGB) in der Schule das Familiengericht und nicht das Verwaltungsgericht zuständig sei. Das Familiengericht habe nach pflichtgemäßem Ermessen sogleich Vorermittlungen einzuleiten und danach über die Eröffnung […]

Oberlandesgericht Karlsruhe stützt Zuständigkeit des Weimarer Familienrichters — FASSADENKRATZER