Der Erhöhung des Rundfunkbeitrags mussten bislang alle 16 Bundesländer zustimmen. In Zukunft kann sie auch ein einzelnes Land erzwingen. Die Abstimmung gerät damit endgültig zur demokratischen Farce.
Das System der deutschen Rundfunkfinanzierung wurde in Karlsruhe beschlossen. Nicht formell, versteht sich – aber der Sache nach stellten die Richter bereits in ihrem Grundsatzurteil von 1994 die Leitplanken auf, zwischen denen die Politik sich seither von einer Beitragserhöhung zur nächsten hangelt. Mit ihrem jüngsten Beschluss vom Donnerstag haben sie diese Leitplanken nun so weit verengt, dass ein Ausscheren aufmüpfiger Landtage endgültig ausgeschlossen ist.
Im vierten und letzten Schritt müssen die Landesparlamente über diese von der KEF präsentierte Rechnung abstimmen. Was wie ein Akt demokratischer Rückbindung und Verantwortungsübernahme aussieht, ist in Wahrheit jedoch eine weitgehend sinnlose Demokratie-Inszenierung.
Denn wenn die Länder gegen den KEF-Vorschlag stimmen, hebt das Bundesverfassungsgericht ihre Entscheidung einfach wieder auf. So geschehen 2007, als die Karlsruher Richter die von allen 16 Landesparlamenten getragene Unterschreitung der KEF-Empfehlung für verfassungswidrig erklärten. Eine Ablehnung der Gebührenerhöhung, so das Bundesverfassungsgericht damals, sei nur in eng umrissenen Ausnahmefällen möglich – vor allem dann, wenn andernfalls eine „unangemessene Belastung“ der Beitragszahler drohe.
Mit anderen Worten: Nicht die Zustimmung zur Beitragserhöhung soll künftig der Einstimmigkeit bedürfen – sondern ihre Ablehnung. Was das Bundesverfassungsgericht hier so beiläufig formulierte, als handelte es sich bloß um eine Zusammenfassung der allgemein bekannten Rechtslage, ist in Wahrheit eine Umkehr der Verhältnisse um 180 Grad. Bislang galt nämlich, dass bereits ein einziger Abweichler die Gebührenerhöhung zu Fall bringen konnte, sofern er für seine Ablehnung tragfähige Gründe hatte – nur deshalb schlug das Nein aus Sachsen-Anhalt ja überhaupt so hohe Wellen. weiter