Kennen Sie den Antrag, der sich in Bundestagsdrucksache 19/27196, eingebracht von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, verbirgt?

Es ist einer dieser Anträge, der, wenn er denn verabschiedet wird, woran es wohl keinen Zweifel gibt, dazu führt, dass Kompetenzen, die im Parlament angesiedelt sind, an die Regierung übertragen und der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Es ist ein Antrag zur Fortsetzung einer Ermächtigung der Regierung, die die bislang zumindest dem Anschein nach in Deutschland vorhandene Trennung zwischen Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) vollständig beseitigt. Dass der Antrag auf Parlaments-Entmündigung von zwei Parlamentsfraktionen eingebracht wird, das hat etwas von Weimarer Republik. Auch die Weimarer Republik ist letztlich daran gescheitert, dass im Parlament eine große Anzahl von Feiglingen saß, die keine Verantwortung für die Politik der Republik übernehmen wollten, weil, egal, welche Entscheidung Gesetz geworden wäre, man sich bei einer Hälfte der Wähler unbeliebt gemacht hätte, der ideologisch aufgeheizten Stimmung in der Weimarer Republik zu Beginn der 1930er Jahre geschuldet, und die deshalb froh waren, den Präsidialkabinetten Brüning I und II die Bühne zu überlassen. weiter