Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei meine Rechtsansicht zum Fall Michael Ballweg:
Wenn Herr Ballweg nicht gerade den Spendern gesagt haben sollte, dass er die Demonstrationen unentgeltlich organisiert, würde m.E. kein Spendenbetrug vorliegen. Im Kapitalismus ist Gewinnstreben ja üblich, sodass die Spender grundsätzlich davon ausgehen mussten, dass Herrn Ballweg ein Gewinn verbleibt.
Zudem wäre ein Spendenbetrug auch deswegen fraglich, weil letztendlich m.E. keine Zweckverfehlung vorlag, da Herr Ballweg die Demonstrationen ja organisiert hat und der geschuldete Erfolg somit ja eintrat, auch wenn nicht alles Geld hierzu benötigt wurde und Herrn Ballweg somit möglicherweise ein Gewinn verblieb. Mit anderen Worten, die Spender haben das Geld ja wohl zu dem Zweck gespendet, dass Herr Ballweg die Demonstrationen organisieren kann und Herr Ballweg leistete dann auch diese Organisation, sodass der Zweck nicht verfehlt wurde.
Dessen ungeachtet wäre eine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr m.E. auch unverhältnismäßig, da m.E. zumindest keine Haftstrafe in Betracht kommt.
Auch wenn ich selbst Sozialist bin, lehne ich eine Bestrafung von Menschen, die sich in einem kapitalistischen System auch wie Kapitalisten verhalten, ab.
Quelle: C.L. via Mail
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