
Tatsächlich ist bei den Richtern die Auslese, die der Stand erbarmungslos vornimmt, gefährlicher und schlimmer als bei der ihnen gesinnungsverwandten Reichswehr. Es liegt bei beiden der Fall einer klaren Kooption vor: die Gruppe wählt sich hinzu, wer sich dem Gruppengeist anpaßt – immer adäquate, niemals heterogene Elemente. Das fängt bei der Justizprüfungskommission an, und mit dem feinen Siebe der Personalreferenten gehts weiter. Das Resultat ist dieser Richterstand.“
„Und löckt er da gegen den Stachel, so ist erfahrungsgemäß seines Bleibens in der Gruppe und im Stand nicht mehr allzulange. Oder aber, er darf bleiben: unter so entwürdigenden, seine Arbeit so erschwerenden Umständen, dass er den ungleichen Kampf aufgibt und quittiert.“
– Kurt Tucholsky, Deutsche Richter (Glosse, 1927)
Christian Dettmar war Familienrichter in Weimar als die Corona-Maßnahmen die Schulen erreichten: Maskenpflicht, Abstandsgebot, Testungen. Er hatte Zweifel, tat seine Pflicht und traf eine mutige Entscheidung: Er holte Gutachten von Professoren ein und untersagte per einstweilige Anordnung an zwei Schulen die Infektionsschutzmaßnahmen. Der gesamte Beschluss ist gut begründet und 178 Seiten lang. Dettmar sah in den Infektionsschutzmaßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls. Wie man heute weiß und auch damals hätte wissen können: zu Recht.








