Fehlendes Personal und unversorgte Notfälle: Das waren die Befürchtungen bei Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen. Doch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde bislang kein einziges Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Gleichzeitig häufen sich die Fälle, in denen geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gleich mehrfach infizieren – und so entstehen für Leitungskräfte immer häufiger Argumentationsprobleme.