Der von erheblichem medialem Interesse begleitete Prozess um den Einspruch der AfD gegen die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative als “rechtsextremer Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster kam, wie zu erwarten war,  auch am zweiten und ursprünglich letzten angesetzten Verhandlungstag nicht zu einem Abschluss. Noch bis gestern vormittag hatte alles danach ausgesehen, als ob die exzellent vorbereitete Kammer alle Anträge der AfD parieren würde und die Gegenseite – in gewohnt enger Abstimmung zwischen Justiz und Staatsschutzbehörden – ihre Strategie wetterfest gemacht hätten. Die AfD-Anwälte waren allerdings auch nicht auf den Kopf gefallen und konnten durch geschickte Antragstellungen alle Volten parieren. Nun geht der Fall in die Verlängerung, ein Urteil lässt noch auf sich warten und wie es weitergeht, ist derzeit unklar. Ohnehin zielt die Strategie der Verteidigung darauf ab, sich schon einmal für eine spätere Revision zu wappnen.

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