– Aber: Vom Verfassungsgericht darf man nicht zu viel erwarten 
– Coronaschulden wurden gutgeheißen, Klimaschulden verpönt? 
– Um was geht es wirklich und was nun, Herr Schuldenkanzler? 

Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“, der Hüter des Grundgesetzes, setzte wieder einmal eine Duftmarke. Mit seiner Entscheidung können die „Götter in Rot“ alles aushebeln, Urteile anderer Gerichte und auch Beschlüsse des Bundestages. So geschehen am 15. November zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 , zum 60-Milliarden-Deal des damaligen Finanzministers Olaf Scholz. Der zuständige 2. Senat erklärte diesen Trick des bekannten Finanzjongleurs für „nichtig“! Nichtig heißt juristisch, von Anfang an unwirksam. Eigentlich müsste der bereits verbratene Geldfluss aus diesem Fonds rückabgewickelt werden, wenn das Gericht keine Option einräumte.

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