– Gesetzgeber wollte das mit einer Gesetzänderung vermeiden 
– Oberste Richter verwerfen dies – weil sie nicht lesen können? 
– Ergebnis: Ein freier Gefängnisplatz und eine Fachkraft mehr

Können nun sogar Bundesverfassungsrichter nicht mehr lesen? Diese Frage stellt sich nach der Entscheidung 2 BvR 900/22, die in einer Pressemitteilung den staunenden Lesern präsentiert wird. Es ging um den Freispruch des damals jungen Ismet H., der von Vergewaltigung und Mord im Jahr 1981 an einer 17-jährigen Schülerin 1982 vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Die Übereinstimmung der vielen Faserspuren an der Kleidung der Toten mit Gewebeproben aus dem Fahrzeug des Angeklagten hätten nur einen „äußerst geringen Beweiswert“, so die Richter. Näheres siehe Berliner Zeitung. Einer von vielen Fällen, in denen Täter mangels Beweise freigesprochen werden.

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