Beschnitten sein ist nichts, und unbeschnitten sein ist nichts, sondern Gottes Gebote halten.1. Korinther 7, 19

Ein Urteil des Kölner Landgerichts sorgte einmal für mediale Erregung:

Es urteilte, dass es sich bei der aus religiösen Gründen vorgenommenen Beschneidung um eine rechtswidrige Körperverletzung handelt, die damit strafbar ist.

Nun muss man dazu sagen, dass dies für jeden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zutrifft, die ohne Zustimmung des Betreffenden vorgenommen wird, was nicht für die Erste Hilfe und Rettungsmaßnahmen gilt, wenn es auf jede Minute ankommt oder ein Bewusstloser vorher nicht mehr gefragt werden kann.

Zudem habe ich einmal gelernt, dass Gerichte das Recht lediglich auslegen, damit kein Recht setzen und Urteile immer nur in einem konkreten Einzelfall ergehen und deshalb nicht verallgemeinert werden dürfen.

Das Urteil eines Landgerichts sollte deshalb nicht so hoch gehängt werden, zumal es noch höhere Instanzen gibt, die hier anders entscheiden könnten. Von einer gewissen Verbindlichkeit kann man erst ausgehen, wenn sich eine ständige, höchstrichterliche Rechtssprechung herausgebildet hat, also in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle gleich entschieden wurde.

Was neuerlich erstaunt sind die „Probleme“, mit denen man sich bei uns beschäftigt. Und hier haben wir eines, auf das bislang noch niemand gestoßen ist. Wie konnte es überhaupt sein, dass dieses Jahrtausende lang unerkannt blieb?

Bedurfte es wieder einmal der deutschen Gründlichkeit? Wie glücklich ist doch ein Land zu preisen, das sonst keine anderen Sorgen zu haben scheint, als erregt über das Für und Wider religiös motivierter Beschneidungen und damit verbundener möglicher „Diskriminierungen“ zu debattieren und dazu noch Gerichte zu haben, die darüber scharfsinnige Betrachtungen anstellen.

Ein maßgeblicher Politiker sprach von einer „Komiker Nation“ zu der wir uns durch ein Beschneidungsverbot machten.

Wie schön wäre es, wenn mit dem gleichen Engagement über die kriminelle Unsitte des Abtreibungsunwesens debattiert würde. Bis Mitte Oktober 2023 waren es in diesem Jahr, laut Statistik, schon wieder 87.846 Abtreibungen, die offensichtlich keine „rechtswidrige Körperverletzung“ darstellen. Vermutlich deshalb, weil hier kein Ungeborener verletzt, sondern gleich umgebracht wird, und das ist nun mal „was ganz anderes“.

Im heutigen Vers geht es um die rechte Art der Beschneidung, die darin besteht, Gottes Gebote zu halten. Das kann heißen, Gott mehr, als den Menschen und damit auch irdischen Richtern, zu gehorchen. Vor allem heißt es aber, nicht nur selbst die Gebote zu halten, sondern auch für das Halten der Gebote einzutreten.

Christen könnten sich hier als Wegweiser betätigen und aufzeigen wie erfüllend ein Leben mit Jesus ist, bei dem dann viele Dinge nicht mehr getan werden müssen, die gegen die Gebote und gegen Gottes Schöpfungsordnungen verstoßen, mit denen wir uns den Zorn Gottes und sein Gericht zu-ziehen.