
Der von der WHO geplante Pandemievertrag bringt immer mehr Menschen auf die Barrikaden. Schon jetzt wird massenhaft dagegen geklagt – bisher aber ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade eine Klage gegen eine künftige Zustimmung Deutschlands zu dem internationalen Pandemieabkommen als unzulässig abgeschmettert. Die Sorgen der Beschwerdeführerin vor einer Aushebelung der Souveränität nimmt man hier offensichtlich nicht ernst.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass die Beschwerdeführerin durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag nicht in ihren Rechten verletzt sei. Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, erklärte das höchste deutsche Gericht (2 BvR 1082/23).