Eine Lehrerin, die Corona-Impfschäden erlitten hat, kann kann diese nicht als Dienstunfall geltend machen, so das VG. Der Dienstherr habe die Impfung nicht angeordnet und das private Interesse an einem frühen Impfschutz habe überwogen.

VG Minden zu geimpfter Lehrerin: Impfschaden ist kein Dienstunfall — Legal Tribune Online – Aktuelles aus Recht und Justiz für Juristen