Dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine staatlichen Fördermitteln bekommt, ist verfassungswidrig: Es fehlt an einem Gesetz. Die Koalition will rasch handeln.
Die Antragstellerin wird in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz verletzt, weil das Haushaltsgesetz 2019 die Gewährung von Globalzuschüssen an politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt.