
Der Verfassungsschutz hat einen neuen „Phänomen-Bereich“ eingeführt: Die „verfassungsschutz-relevante Delegitimierung des Staates“. Darunter wird auch „eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ des Staates verstanden, die verfassungsfeindlich sei. Der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek widerspricht dem entschieden. Mit solchen verschwommenen Begriffen weiche der Verfassungsschutz die Grenzen des juristisch Fassbaren auf […]
Mit dieser „Delegitimierung des Staates“ delegitimiert sich der Verfassungsschutz selbst — FASSADENKRATZER
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