Das Gesundheitsdaten-Ermächtigungsgesetz der EU-Kommission

Der Verordnungsentwurf sieht vor, die Gesundheitsdaten aller Bürger der EU verfügbar zu machen und zu monetarisieren. Entziehen könnten sich Patientinnen und Patienten dem nur, indem sie nicht mehr zum Arzt gehen. Der Verordnungsentwurf führt Projekte weiter, die in Deutschland und Frankreich bereits begonnen haben, und dort von Datenschützern scharf kritisiert werden:

  • Den französischen “Health Data Hub”, siehe die Kritik von La Quadrature du Net.
  • Das deutsche “Forschungsdatenzentrum Gesundheit”, dessen Einsammeln von Patientendaten bei den Krankenkassen bereits Gegenstand einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist.

In einem Gutachten für diesen Prozess hat der Kryptografie-Professor Dominique Schröder aufgezeigt, dass bereits wenige Daten wie Wohnort, Alter und Diagnose ausreichen, um die betroffenen Personen identifizieren zu können, selbst wenn die Daten anonymisiert wurden.

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