Und wieder eine Instanz, die ganz im Sinne der Klima-Kröten eingeknickt ist: Bundesländer können die Errichtung von Windrädern in Waldgebieten nicht ausnahmslos untersagen. Ein entsprechender Passus des Thüringer Waldgesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig, teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit. Eine Verfassungsbeschwerde von privaten Waldbesitzern hatte demnach Erfolg. Die angegriffene Vorschrift verbietet…

Karlsruhe hat entschieden: Windräder wichtiger als Wälder! — ☆☆☆☆☆ – Journalistenwatch e.V. – Aktuelle Geschehnisse