Von Carsten Leimert Vertretbar ist die Ansicht, dass die Ostukraine selbst entscheiden kann, ob sie zur Ukraine gehört oder ob sie einen selbstständigen Staat bildet (wobei man hierfür eine einfache Mehrheit oder eine Zweidrittelmehrheit verlangen kann). Nach der Gegenansicht wäre hierzu auch die Zustimmung der Westukraine erforderlich. Für die erste Ansicht spricht, dass ein Staat…

Juristische Argumente für die Souveränität der Ostukraine — Die Freie Meinung