Die Bremer Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Pastor Olaf Latzel nicht akzeptieren. Nach dem Freispruch des evangelischen Pastors vom Vorwurf der Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Es seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten. Die Staatsanwaltschaft will vor der Begründung ihrer Revision zunächst das Urteil des Landgerichtes prüfen, wenn es schriftlich vorliegt. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich.

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