Das Bundesverfassungsgericht billigt die einrichtungsbezogene Impfpflicht und gibt der Politik recht. Die ignoriert andere Mittel zum Schutz der Gesellschaft.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht lässt sich nicht halten. Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts, das die verpflichtende Immunisierung etwa für Pflegekräfte in Krankenhäusern oder in Heimen an diesem Donnerstag gebilligt hat. Sie ist in der Praxis nicht umsetzbar, diese Pflicht. Mehr noch: Sie ist schädlich.

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