Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann NICHT mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden!! 19 Donnerstag Mai 2022 Posted by germanmediawatchblog in Corona ≈ Hinterlasse einen Kommentar HIER WerbungTeilen mit:TwitterFacebookE-MailDruckenMehrTelegramGefällt mir:Like Wird geladen …