Der Wirtschaftsminister will das Energiesicherungsgesetz modernisieren. Im Ernstfall könnten Energiefirmen dann unter staatliche Kontrolle gestellt werden.

Mit einer Novelle des Energiesicherungsgesetzes will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut einem Bericht der Funke Mediengruppe Vorsorge dafür treffen, Energieunternehmen notfalls unter staatliche Kontrolle zu stellen. Demnach könnten Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt oder im Extremfall sogar enteignet werden. Hintergrund sind offensichtlich der Krieg Russlands gegen die Ukraine und dessen Folgen.
Die treuhänderische Verwaltung könnte der Vorlage zufolge, für die laut den Funke-Zeitungen die Ressortabstimmung eingeleitet wurde, dann durch das Wirtschaftsministerium angeordnet werden, „wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“.

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