Der Wirtschaftsminister will das Energiesicherungsgesetz modernisieren. Im Ernstfall könnten Energiefirmen dann unter staatliche Kontrolle gestellt werden.

Die treuhänderische Verwaltung könnte der Vorlage zufolge, für die laut den Funke-Zeitungen die Ressortabstimmung eingeleitet wurde, dann durch das Wirtschaftsministerium angeordnet werden, „wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“.