Ab dem 15. Februar müssen in Italien alle Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind, einen grünen Impf- oder Genesungspass vorweisen, um den Arbeitsplatz betreten zu dürfen. Ungeimpfte, als „ungerechtfertigte Abwesende“ betrachtet, werden bis Mitte Juni nicht gekündigt, aber auch nicht bezahlt.

Mit sofortiger Wirkung beginnen für alle ungeimpft arbeitenden Menschen in Italien, die 50 Jahre oder älter sind bzw. bis zum 15. Juni 50 Jahre alt werden, existentiell schwierige Zeiten. Sollten sie nicht im Besitz eines Genesenden-Zertifikats sein, gilt folgende Regelung: Ab dem 15. Februar müssen sich alle über 50-Jährigen am Arbeitsplatz im öffentlichen und privaten Sektor als geimpft oder genesen ausweisen können, um arbeiten zu dürfen. Für alle diese Arbeitnehmer ist es nun selbstverständlich, den „grünen Superpass“ zu besitzen und vorzulegen, das heißt die grüne Bescheinigung für die Impfung oder die Genesung von COVID-19 für weniger als sechs Monate. Die definierten Arbeitsbereiche lauten: