Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Damit kann das Gesetz vorerst umgesetzt werden. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist – dies muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. Bei dem heutigen Beschluss ging es um eine Regelung für die Zwischenzeit.