
Mit einer besonders perfiden Verordnung versucht man Jugendliche in Sachsen zur Corona-Impfung zu zwingen: Seit Ende letzten Jahres müssen alle Fahrschüler ab 16 Jahren geimpft oder genesen sein. Vergleichbare Regelungen gelten auch in anderen Bundesländern, etwa in Bayern.
Für Jüngere genügt ein negativer Corona-Test. Ausnahmen gibt es für Bus- und LKW-Fahrer (und zwar unabhängig vom Alter), für die immer noch die 3G-Regelung gilt. Für alle andere, vor allem Anwärter auf den PKW-Führerschein, gilt jedoch 2G. Dies betrifft auch jene, die die Fahrausbildung bereits vorher begonnen haben. Damit werden Jugendliche de facto zur Impfung gezwungen, weil viele von ihnen auf den Führerschein angewiesen sind, um zu ihrem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gelangen zu können. Um das Regelchaos perfekt zu machen, dürfen reine Fahrerlaubnisprüfungen hingegen dann wiederum unter 3G-Bedingungen stattfinden.