Die Impfpflicht für medizinisches Personal gefährdet die Versorgungslage. Bisher ist unklar, wie die Pflicht umgesetzt werden soll. Auf Anfrage der AfD bringt die Bundesregierung Licht ins Dunkel: Ungeimpftes Personal darf teils nun doch weiterarbeiten.

Die Impfpflicht für medizinisches Personal ist in ihrer Ausgestaltung ein Rätsel. Bis heute wissen ungeimpfte Pfleger und Ärzte nicht, was mit ihnen ab dem 16. März passieren wird. 13 Prozent der Intensivpfleger und 11 Prozent der Krankenhausärzte sind weiterhin ungeimpft.
Im Infektionsschutzgesetz, das diese Impfpflicht regelt, wird die umständliche Formulierung gewählt, dass Mitarbeiter im medizinischen Sektor ab dem 16. März „geimpfte oder genesene Personen“ sein müssten. Pfleger, Ärzte & Co. müssen dann einen Nachweis beim Arbeitgeber darüber vorlegen; der Arbeitgeber muss diejenigen, die das versäumen, dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt „kann“ einer Person, die einen entsprechenden Nachweis nicht erbringt, nach dem Infektionsschutzgesetz dann untersagen, dass sie die Räume des Unternehmens betritt oder „in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird“.