- Manchmal müssen man Freiheitsrechte dem Recht auf körperliche Gesundheit hintenanstellen, mahnt Frank Ulrich Montgomery.
- Der Weltärztebundchef bezieht sich auf mehrere Corona-Urteile, die die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen gekippt haben.
- Zuletzt hatte das OVG Niedersachsen 2G im Einzelhandel für unverhältnismäßig erklärt.
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Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hat Richter für einige Urteile zu Corona-Regeln kritisiert. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der „Welt“. Da maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen. „Da habe ich große Probleme. Es gibt Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern Aller – einzureihen. Und eine solche Situation haben wir“, betonte der Ärztevertreter.