
Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Münster mitteilte, sei es vertretbar, dass nur gegen Corona Geimpfte und Genese Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land können davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden.