
Das sind die strengsten Zugangsregeln in Deutschland: 2G-Plus-Plus. Der Senat des Bundesverfassungsgerichts verlangt von allen, die am Verhandlungstag das Gerichtsgebäude betreten wollen, neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis, die „Vorlage eines negativen Corona ‚PCR-Tests'“ erforderlich, der maximal 48 Stunden zurückliegen darf. Bei einer 2G-Plus-Regelung würde neben einem Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ein Schnelltest reichen.
2G-Plus-Plus gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt. Üblicherweise gelten in Gerichtssälen derzeit, je nach Bundesland und Gericht, 3G- oder 2G-Regeln. Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats solche schwerwiegende Zugangsbeschränkungen für zulässig erachten, könnte die Pandemie-Regeln auch über das Gericht hinaus beeinflussen. Somit könnten auch andere Gerichte nachziehen beziehungsweise auch weitere Behörden und Unternehmen diese Regelung übernehmen wollen.
Ein solcher Test kostet mindestens um die 60 Euro, was zumindest normale Besucher selbst tragen müssten. Im Falle eines positiven Tests dürften die betreffenden Personen zudem nicht an der Verhandlung teilnehmen. Dabei gilt auch für Verhandlungen des Verfassungsgerichts der Grundsatz der Öffentlichkeit.