Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das Ehegattensplitting bald Geschichte sein. Heißt: Die Kombination aus den Steuerklassen III (3) und V (5) soll abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er verdient.

Vom Ehegattensplitting haben bisher Eheleute und Lebenspartner profitiert, bei denen einer mehr als der andere verdient. Wer zum Beispiel verheiratet ist, kann eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) abgeben. Dann wird nur ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, das sich aus beiden Einkommen zusammensetzt. Das spart Zeit und meistens auch Steuern. Denn in der Regel zahlen Paare mit dem seit 1958 bestehenden Ehegattensplitting weniger, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt.

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