Am 3.11. wurde die bedingte Zulassung des Biontech-„Impfstoffs“ von der EMA verlängert. Eine Standardgenehmigung hätte erfordert, daß „der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen die ihm auferlegten Verpflichtungen erfüllt und die vollständigen Daten bestätigen, dass der Nutzen des Arzneimittels weiterhin seine Risiken überwiegt.“ Das wird noch interessant mit der „Impfpflicht“… ema.europa.eu »Der CHMP der EMA…

Biontech-Stoff ist immer noch nur bedingt zugelassen — Corona Doks