Strafgesetzbuch (StGB)§ 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft […]

Volksverhetzung im ARD-Staatsfernsehen — Bernwards Blog – für Freiheit und Bürgerrecht