Kassenärztliche Vereinigung ruft dazu auf, nicht geimpften Menschen mit einem Trick die Behandlung zu verweigern
14. 11. 2021 | Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat an alle Kassenärzte und -psychotherapeuten im Land geschrieben, um diesen einen Tipp zu geben, wie sie nicht geimpften Patienten trotz entgegenstehender Rechtslage die Behandlung verweigern oder von einem vorherigen Corona-Test abhängig machen können.
Der KVBW, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, müssen alle Kassenärzte und -psychotherapeuten des Bundeslands angehören. Das Schreiben ist auch auf der Webseite der Vereinigung zu finden. Es beginnt so (Fettung im Original):
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
als Ärzte und Psychotherapeuten, die täglich mit den deletären, medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Folgen der Coronapandemie als solche, insbesondere aber auch mit den Konsequenzen einer Corona-Erkrankung konfrontiert sind, empfinden wir Impfverweigerung als frech und gesellschaftliche inakzeptabel. Viele empfinden es zu Recht unerträglich, dass eben diese in Arztpraxen vulnerable Patientengruppen gefährden. Spätestens dort, wo man andere gefährdet, ist Corona und Impfen keine Privatsache mehr. (…) Völlig zu Recht wird daher gefordert: 2G/3G-Regeln zu einer Voraussetzung für medizinische Behandlungen zu machen.“
Bisher gäbe es jedoch leider keine gesetzliche Handhabe, den Zutritt zur Praxis von Impfung oder Test abhängig zu machen. Deshalb empfehlen die Verantwortlichen der KVBW den Ärzten einen perfiden Trick mit dem sie die rechtlichen Hürden umgehen können – und sollen – um nicht geimpfte Menschen generell, oder wenn sie nicht getestet sind, draußen zu halten (Fettung durch mich):
Ihrer besonderen Verpflichtung, dem Schutz vulnerablen Gruppen nachkommend, ist jedoch folgender Lösungsansatz möglich: Es ist zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere einzurichten (…), z. B. 3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr; non 3G-Sprechstunde von 07.00 – 07.10 Uhr.“
Also 10 Minuten für alle, die restlichen 10 Stunden nur für Geimpfte, Genesene und vielleicht noch Getestete, die bereit sind, ihren Status nachzuweisen, obwohl sie nicht müssen.
weiter
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