Laut der seit  dieser Woche geltenden Neuregelung werden überall wo die 2G-Regel gilt, analoge Impfnachweise nicht mehr anerkannt. Wörtlich heißt es in der „Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

(D)er Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.“

Vorwand ist die angebliche größere Fälschungssicherheit der digitalen Nachweise, ein ziemlich lächerliches Argument. Die QR-Codes, die als digitaler Nachweis ausreichen, lassen sich leicht abfotografieren oder kopieren. Die Vorschrift, sich zusätzlich einen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, ist in der Regel unpraktikabel. Welche Gaststätte und welche Konzertveranstalterin wird das wohl machen? Das wird bisher kaum irgendwo so gehandhabt, und das wird auch weiterhin so sein.

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