Gericht: Umstrittene Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst war rechtswidrig
- Die als Begründung genannten Brandschutz-Maßnahmen sieht das Verwaltungsgericht Köln nur als vorgeschoben an.
- Somit ist die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst 2018 rechtswidrig gewesen.
- Damals war es zu massiven Protesten gekommen.
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Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte. Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient. Das Urteil hat politische Brisanz – die NRW-Landesregierung hatte die Räumung einst angewiesen.