Der sogenannte Nürnberger Kodex unterwirft die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement. Was ist in diesem Zusammenhang von der Corona-Impfkampagne – und insbesondere der für Kinder – zu halten?

Der „Nürnberger Kodex“ ist als Reaktion auf Verstrickungen der Ärzteschaft in die nationalsozialistischen Verbrechen bei der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) formuliert worden. Der Sache nach wird eingestanden, dass es ohne „Menschenexperimente“ keinen medizinischen Fortschritt geben kann. Da neue Medikamente oder eben Impfstoffe, die sich in vitro oder am Tier bewähren, im menschlichen Organismus nicht zwangsläufig dieselbe Wirkung entfalten, sind Tests an Versuchspersonen unerlässlich, bevor die Verabreichung eines Arzneimittels für die Allgemeinheit oder eine bestimmte Patientengruppe infrage kommt.

Umso mehr unterwirft der Nürnberger Kodex die Durchführung legaler Menschenexperimente einem strengen Reglement, und soweit sich die „nur“ ethisch-moralische Richtlinie – bei allen Aufweichungen – in konkretes nationales Medizinrecht übersetzt, werden im Kontext medizinischer Studien an Menschen bereits Handlungen kriminalisiert, die noch weit unter der Monstrosität der nationalsozialistischen Verbrechen rangieren. Das heißt auch, in einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können

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