Die Testpflicht für Innenräume kommt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Sie gilt „spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen“, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, heißt es im Gipfel-Beschluss (lesen Sie hier bei BILD)!

 Die Corona-Notlage („epidemische Lage von nationaler Tragweite“) soll über den 30. September hinaus um drei Monate verlängert werden. Dem muss der Bundestag in seiner Sitzung am 7. September zustimmen.

Die Notlage ist die rechtliche Grundlage für Corona-Maßnahmen (u. a. Maskenpflicht, Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen) gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

► Die kostenlosen Bürgertests werden ab dem 11. Oktober abgeschafft und sind dann nicht mehr gratis.

Das bedeutet für den Ungeimpften-Alltag: Alle Veranstaltungen in Innenräumen, Innengastronomie, Kinos, Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und auch Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test besucht werden – für den sie bald selber blechen müssen!

Immerhin: Das Angebot kostenloser Corona-Tests am Arbeitsplatz soll bleiben.

Auch Sport im Innenbereich und Übernachtungen (bei Anreise und zweimal pro Woche, während des Aufenthalts) sind dann nur noch mit Test möglich! Eine Ausnahme für ALLE gilt für Gottesdienstbesuche.

Geimpfte und Genesene sind von dieser Pflicht jedoch ausgenommen.

Menschen, die sich bisher nicht impfen lassen konnten (z.B. Kinder unter 12 Jahre, Schwangere) bekommen die Tests weiterhin bezahlt.

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Anmerkung: Das Gottesdienste ausgenommen worden sind ist eigentlich logisch. Oder glauben Sie, Muslime hätten da mitgemacht?