
Die formale Unabhängigkeit der Justiz dient in diesem Deutschland vor allem einem Zweck: Demokratische Entscheidungen zu „fixen“, wie man heute sagt, unerwünschte Parlamentsentscheidungen „rückgängig“ zu machen und die schleichende Aushebelung von eigentlich bedingungslos und universell gültigen Grundgesetzbestimmungen nachträglich zu legalisieren. Mit der Verwerfung des Einspruchs des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Rundfunkstaatsvertrag als „verfassungswidrig“ macht sich…
Exekutive Erfüllungshilfe statt Gewaltenteilung: Das Karlsruher Gebühren-Urteil und die Folgen — Jouwatch