Was haben das Bundesverfassungsgericht und die Ständige Impfkommission gemeinsam? Beides sind, ihrer Bestimmung und Selbstanspruch nach, Gremien, die ihnen anvertraute Fragen strikt unabhängig von politischer Einflussnahme nur eigenen Gewissen und der eigenen fachlichen Expertise beantworten dürfen; die einen durch Urteile, die anderen durch Empfehlungen. Von dieser Entscheidungsautonomie ist im bundesdeutschen Corona-Regime nichts mehr übriggeblieben. Denn…

Politische Erpressung wirkt: Stiko kündigt „überarbeitete“ Kinder-Impfempfehlung an — Jouwatch