Das Bundesjustizministerium will den Messenger-Dienst Telegram dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unterwerfen. Somit würde die Plattform genauso reguliert wie die sozialen Netzwerke Facebook, Twitter oder TikTok. Die Betreiber müssten strafbare Inhalte nach Bekanntwerden zeitnah löschen und ab Februar 2022 auch dem Bundeskriminalamt melden.

Über die Pläne des Ministeriums berichtet jetzt der „Spiegel“. Betroffen von dem Schritt wären nur die öffentlichen Kanäle von Telegram. Das zum Ministerium gehörende Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass die deutschen Kanäle insgesamt mehr als zwei Millionen Nutzer haben. Dieser Schwellenwert ist für das NetzDG entscheidend. weiter