Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag der Bekennenden Evangelischen Gemeinde Hannover gegen das Gesangsverbot in Gottesdiensten abgelehnt. hier
Gesangsverbot sowie die Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gottesdienst sind rechtmäßig
Bei den Antragstellern handelt es sich um eine Freikirche, einen Pastor sowie ein Gemeindemitglied. Mit dem Hauptantrag begehren sie die Feststellung, dass Gesang während des Gottesdienstes zulässig ist, soweit die Besucherinnen und Besucher währenddessen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hilfsweise beantragen sie die Feststellung, dass während des Gottesdienstes nach Einnahme des Sitzplatzes keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Sie wenden sich unter anderem gegen § 9 Abs. 1 Sätze 4 und 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Nach dieser Regelung haben Besucherinnen und Besucher eines Gottesdienstes auch dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit und solange sie einen Sitzplatz eingenommen haben. Dabei ist das generelle Abstandsgebot zu wahren. Jeglicher Gesang der Besucherinnen und Besucher ist zu unterlassen. weiter