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Für den öffentlichen Nahverkehr werde das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.

Zugleich vereinbarten sie, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Schulen sollen bis Mitte Februar geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. In Kitas soll genauso verfahren werden. Merkel rechtfertigte diesen Beschluss: Darüber sei lange gerungen worden, und alle seien sich bewusst, dass dies „unglaubliche Einschränkungen“ seien. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. „Und das müssen wir auch ernst nehmen.“

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Die Regelung soll bis 15. März gelten. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende befristete Verordnung erlassen.

Mit dem Beschluss bleiben zum Beispiel Restaurants und Kneipen, Theater und Opernhäuser sowie weite Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte und Drogeriemärkte. Der Bund sagte zu, seine Überbrückungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

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