Wenn Soldaten eine Impfung verweigern, müssen sie mit einer Disziplinarstrafe rechnen. Mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen achttägigen Disziplinararrest gegen einen Hauptfeldwebel. (Az: 2 WNB 8.20)

Der Soldat hatte die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung verweigert. Dies ist eine für alle Soldaten vorgesehene Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger, etwa Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Um eine Corona-Impfung ging es hier noch nicht. Nach wiederholter Befehlsverweigerung verlor sein Vorgesetzter die Geduld und verhängte acht Tage Disziplinararrest.

Nach dem zuständigen Truppendienstgericht bestätigte nun auch das Bundesverwaltungsgericht diese Strafe bestätigt. „Den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist eine weitergehende Impfpflicht auferlegt als anderen Staatsbürgern“, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung. Denn eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten beeinträchtige die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. weiter