Um Landtagswahlen in Corona-Zeiten sicher zu machen, werden Wahlgesetze geändert. Eine reine Briefwahl kann angeordnet werden. Doch es bleiben Hürden.
Das Jahr 2021 ist das „Superwahljahr“: In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Osten – Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin – stehen die Landesparlamente vor der Erneuerung. Dazu kommt die Bundestagswahl. Die ersten Landtagswahlen finden im Südwesten statt. Bereits am 14. März wählen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz; Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und der Bund beenden den Stimmreigen am 26. September. Doch alle Wahlen stehen unter dem Eindruck der Pandemie, die jahrzehntelang eingeübte demokratische Abläufe mit Versammlungen und geheimen Abstimmung verändert und in einigen Fällen sogar unmöglich macht. Immer lauter wird der Ruf nach einer Wahlrechtsreform, die nicht nur einem Virus standhält, sondern auch digital zeitgemäß ist. Doch das erweist sich als überaus kompliziert weiter