Diese Beschwerde über die Verletzung der Grundrechte gegenüber Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, wurde in angelehnter Form als Petition an die Volksvertreter des Landtag Brandenburg und die Stadtverordneten der STADT COTTBUS gesendet, um ihnen einen Impuls zu geben, abzuwägen, ob Parteivorgaben und Geld höher stehen, als die Verfassungstreue eines gewählten Vertreter des Volkes.

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Bundesverfassungsgericht
PF 1771
Karlsruhe
76006

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