Lockdown: Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin verständigt, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.

▶︎  Bewegungs-Beschränkungen: Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. 

Eingeschränkte Bewegungsradien gibt es in Deutschland bisher nur in Sachsen, hier dürfen sich die Menschen bereits maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) hatte eine entsprechende Regelung auch für sein Bundesland vorgeschlagen.

Die regionalen Verkehrsunternehmen wollen auch bei eingeschränktem Bewegungsradius für Bürger das volle Bahn- und Busangebot zumindest in den Stoßzeiten aufrecht erhalten.

 Kontaktbeschränkungen: Sie werden weiter verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. 

▶︎  Schulen und Kitas: Wegen weiter hoher Corona-Infektionszahlen wird der Lockdown an Schulen und Kitas bis Ende Januar verlängert. 

▶︎ Kinderkrankengeld: Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld in diesem Jahr für 10 zusätzliche Tage je Elternteil und um 20 Tage für Alleinerziehende gewährt wird.  

 Einreise aus Risikogebieten: Die Regeln für Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt.  

▶︎  Überbrückungshilfe: Bund und Länder wollen bei Corona-Finanzhilfen für Firmen aufs Tempo drücken. „Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren“, heißt es im Beschlusspapier. Bei der Überbrückungshilfe III sollen demnach Abschlagszahlungen möglich gemacht werden, das hatte der Bund bereits geplant. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III sollen laut Papier durch die Länder im ersten Quartal erfolgen.  weiter