Ziemlich früh, oder? – Ironie aus

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat ein vom Land verhängtes Demonstrationsverbot für Silvester und den Neujahrstag kurzfristig aufgehoben.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Münsteraner Gerichts vom Donnerstag. Vom Gericht selbst gab es am Silvesterabend keine Bestätigung mehr. Zuvor hatte der WDR berichtet.

Die Landesregierung hatte in der Corona-Schutzverordnung für den 31.12. und den 1.1. Demonstrationen grundsätzlich untersagt. Dahinter stand die Sorge, dass angemeldete Versammlungen missbraucht werden könnten, um das Verbot von Silvesterfeiern zu umgehen.

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