4. Gottesdienstbesuch bei ärztlicher Befreiung von der Maskenpflicht
Das Tragen von Schutzmasken ist zur Teilnahme an Gottesdiensten in Kirchen (und anderen Räumen) sowie unter freiem Himmel obligatorisch. Wer – auch aus medizinischen Gründen – keine Maske trägt, kann an Gottesdiensten nicht teilnehmen. Quelle
Anmerkung: Das heißt, trotz eines Attestes oder anderer Behinderungen geistiger oder körperlicher Natur haben diese Menschen kein Anrecht auf einen Gottesdienst.