Es ist nur ein kleiner Schritt vom „Recht zu Sterben“ hin zur Pflicht zu sterben. Der „Freie Tod für freie Bürger“ ist eine Illusion jener, die denken, man könne die Büchse der Pandora nach Belieben öffnen und wieder schließen. 

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine geschäftsmäßige Beilhilfe zur Selbsttötung sei verfassungsgemäß und müsse also unter strengen Auflagen auch in Deutschland erlaubt werden, ist in Wahrheit ein ethischer Dammbruch, dessen Konsequenzen wir in ein paar Jahren als böse Quittung zu spüren bekommen werden. Der Paragraf 217StGB stellte bisher die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe. Es ist keine Schwarzmalerei, sondern leider in anderen Ländern bereits zu beobachten, wie sich Gesellschaften verändern, die das organisierte oder gar gerwerbsmäßige Sterben der eigenen Bürger erlauben – und damit in Wahrheit fördern und fordern. weiter

Was mir gerade so einfällt: Ist Ihnen aufgefallen, dass es in Ungarn, Polen, Tschechien und der Slowakei – den Visegrád-Ländern – noch keinen einzigen nachgewiesenen Fall des Corona-Virus gibt? Oder hab ich da was überlesen? Nur mal so am Rande, muß ja nichts heißen