• Gemäß all dieser „Cybersicherheitsregeln“ darf kein ausländisches Unternehmen Daten so verschlüsseln, dass sie von der chinesischen Zentralregierung und der Kommunistischen Partei Chinas nicht gelesen werden können. Mit anderen Worten, die Unternehmen müssen die Verschlüsselungscodes herausgeben.
  • Chinesischen Beamten wird es nach chinesischem Recht gestattet sein, beschlagnahmte Informationen an staatliche Unternehmen weiterzugeben. Dies bedeutet, dass die Unternehmen in der Lage sein werden, diese Informationen gegen ihre ausländischen Wettbewerber zu verwenden.

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Habeck’s Vorbild